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Änderung des ungarischen Umsatzsteuergesetzes zum 1.1.2008
Das mit dem EU-Beitritt Ungarns zum in Kraft getretene Umsatzsteuergesetz hatte zwar größtenteils die Vorgaben der 6. EG-RL in nationales Recht umgesetzt. Wie sich aber schnell herausstellte, standen einige Vorschriften nicht im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben. Verschiedene Bestimmungen waren zudem äußerst formalistisch und haben Unternehmen, die in Ungarn Umsätze tätigen, vor schwer lösbare Probleme gestellt. Das ungarische Parlament hat deshalb am neben einer Reihe weiterer Gesetzesmaßnahmen u. a. auch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes ab beschlossen, die vor allem die längst überfällige Harmonisierung mit dem EU-Recht zum Inhalt hat.
I. Rechnungsausstellung
In der Vergangenheit gab es teils widersprüchliche Aussagen, inwiefern Rechnungen in einer Fremdsprache ausgestellt werden können oder ob diese z. B. zweisprachig ausgestellt bzw. mit einer Übersetzung ins Ungarische versehen werden müssen. Künftig ist es ausdrücklich erlaubt, Rechnungen in einer Fremdsprache auszustellen. Zu beachten ist jedoch, dass im Fall S. 188einer Prüfung durch den ungarischen Fiskus auch weiterhin beglaubigte Übersetzungen verlangt werden können. Unter diesem Gesichtspunkt ble...