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Estland | Anpassung Körperschaftsteuersystem ab 2009
Die Regierung Estlands hat dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Körperschaftsteuersystems an die Anforderung der EU Mutter-Tochter Richtlinie vorgelegt. Die nur bei Gewinnausschüttungen anfallende Körperschaftsteuer soll künftig zugunsten einer jährlich zu erhebenden Körperschaftsteuer verändert werden. Zudem soll die Steuerbefreiung bei Veräußerung von börsennotierten Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz im EWR im Körperschaftsteuerrecht auch auf private Veräußerungsgewinne im Einkommensteuerrecht übertragen werden. Außerdem ist vorgesehen, die Einkommensteuerbefreiung für Zinseinkünfte aus Bankeinlagen abzuschaffen. Die vorgeschlagenen Änderungen soll nach Ablauf der Übergangsfrist am in Kraft treten.