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Prüfung der Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind alle das Vermögen belastende Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die am Bilanzstichtag dem Grunde, dem Empfänger und der Höhe nach sicher entstanden und in der Abrechnungsperiode wirtschaftlich verursacht worden sind. Für die Darstellung der Verschuldungs- und Finanzlage im Jahresabschluss und die Beurteilung der Unternehmensbonität sind Verbindlichkeiten von enormer Bedeutung. Der Beitrag widmet sich den zentralen Prüfungsinhalten.
Zur Vertiefung vgl. das Buch „Wirtschaftliches Prüfungswesen” von Prof. Dr. Mathias Graumann, erschienen im NWB Verlag.
Beiträge im infoCenter:
Verbindlichkeiten NWB RAAAB-14461
Anhang NWB UAAAC-45529
I. Überblick
§ 240 Abs. 1 HGB verlangt vom Kaufmann eine Inventarisierung seiner Schulden zu jedem Geschäftsjahresende. In den Jahresabschluss sind gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Schulden und damit Verbindlichkeiten aufzunehmen. Hierbei gilt insbesondere ein Verrechnungsverbot mit Positionen der Aktivseite gemäß § 246 Abs. 2 HGB.Die Schulden sind S. gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern (§ 247 Abs. 1 HGB). Kapitalgesellschaften haben hierbei das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 C. HGB anzuwenden.
Weist eine Verbindlichkeit einen höheren Rückzahl...