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OLG Düsseldorf 17.10.2006 I-24 U 7/06, NWB 9/2008 S. 68

Mietrecht | Unzulässige Vertretungsregelung

Eine Mietvertragsklausel, derzufolge Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters auch für die anderen Vermieter und die eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich sein sollen, ist unwirksam ( I -24 U 7/06). Denn eine solche Klausel würde nicht nur zum Empfang, sondern auch zur entsprechenden Abgabe von Willenserklärungen berechtigen und damit jedem Mitmieter die Möglichkeit eröffnen, ohne Rücksicht auf die Belange der anderen Mitmieter den Mietvertrag in seinem Bestand selbst oder in elementaren Bestandteilen verändern zu können. Auch im Bereich der Gewerberaummiete stellt die Mietvertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist von daher unwirksam.

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