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Gesellschaftsrecht | Keine Verlustausgleichspflicht ohne hinreichende Satzungsbestimmung
Eine Verpflichtung der Gesellschafter in der Satzung einer GmbH zur Übernahme von Verlusten ist als Nebenleistungspflicht unwirksam, wenn sie weder zeitlich begrenzt ist noch eine Obergrenze enthält. Die Regelung eines Gesellschaftsvertrags, wonach etwaig entstehende Verluste von den Gesellschaftern nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile übernommen werden sollten, ist mangels solcher Grenzen zu unbestimmt (BGH, Hinweisbeschluss v. 22. 10. 2007 - II ZR 101/06 NWB AAAAC-69348).