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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 1540/05 E EFG 2008 S. 381 Nr. 5

Gesetze: DBA USA Art. 15 DBA USA Art. 16 DBA USAArt. 23 EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 3

Besteuerung von Geschäftsführergehältern bei US-amerikanischer Unternehmensansässigkeit

Leitsatz

  1. Schließt die Funktion eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführers („president”) in den USA ansässiger Gesellschaften unmittelbare Leitungs- und Mitverwaltungsaufgaben ein, fallen die Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unter Art. 15 DBA USA.

  2. Art. 16 DBA USA kommt nur zur Anwendung, wenn die Befugnisse des Organs der Gesellschaft auf die Überwachung der Geschäftsführung beschränkt sind.

  3. Maßgeblich für das Besteuerungsrechts von Gehältern i. S. d. Art. 15 Abs. 1 DBA USA ist auch bei leitenden Angestellten der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit persönlich ausübt, d.h. physisch anwesend ist.

  4. Hat der Stpfl. seine Tätigkeit für die US-amerikanischen Firmen nur während der Zeit seiner Anwesenheit in den USA ausgeübt, unterfallen die hierfür bezogenen Gehälter lediglich dem Progressionsvorbehalt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 381 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2008 S. 382
QAAAC-71164

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.08.2007 - 7 K 1540/05 E

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