Besteuerung von Geschäftsführergehältern bei US-amerikanischer Unternehmensansässigkeit
Leitsatz
Schließt die Funktion eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführers („president”) in den USA ansässiger
Gesellschaften unmittelbare Leitungs- und Mitverwaltungsaufgaben ein, fallen die Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit unter Art. 15 DBA USA.
Art. 16 DBA USA kommt nur zur Anwendung, wenn die Befugnisse des Organs der Gesellschaft auf die Überwachung der Geschäftsführung
beschränkt sind.
Maßgeblich für das Besteuerungsrechts von Gehältern i. S. d. Art. 15 Abs. 1 DBA USA ist auch bei leitenden Angestellten der
Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit persönlich ausübt, d.h. physisch anwesend ist.
Hat der Stpfl. seine Tätigkeit für die US-amerikanischen Firmen nur während der Zeit seiner Anwesenheit in den USA ausgeübt,
unterfallen die hierfür bezogenen Gehälter lediglich dem Progressionsvorbehalt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 381 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2008 S. 382 QAAAC-71164
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.08.2007 - 7 K 1540/05 E
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