Steuerpflicht und Steuersatz für Lieferung von ungeschnittenen Euro- und DM-Banknotenbögen und Schreddergeld
Leitsatz
1) Die Lieferung von DM-Banknotenbögen nach dem und Schreddergeld stellt keine steuerfreie Lieferung im Sinne von
§ 4 Nr. 8b UStG dar, da beides keine gesetzlichen Zahlungsmittel in Deutschland (mehr) sind.
2) Die Lieferung von Euro-Banknotenbögen ist ebenfalls nicht steuerfrei, wenn diese wegen ihres Sammlerwerts als Ware umgesetzt
werden, § 4 Nr. 8 b Satz 2 UStG. Das ist anzunehmen, wenn die Banknoten zu einem höheren Preis als zu ihrem Nennwert gehandelt
werden.
3) Die Lieferung von ungeschnittenen Euro- und DM-Banknoten sowie von Schreddergeld erfüllt nicht die Voraussetzungen für
den ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 54 c) aa). Eine Analogie kommt nicht
in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 19/2008 S. 1737 HAAAC-71115
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