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BFH 18.12.2007 VI R 62/05, StuB 4/2008 S. 156

Einkommen-/Lohnsteuer | Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

(1) Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist (Anschluss an , BStBl 2007 II S. 456 = Kurzinfo StuB 2007 S. 155). (2) Als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit unterliegen die geldwerten Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm der ab 1999 geltenden Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG (Bezug: § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 34 Abs. 3 EStG i. d. F. bis VZ 1998).

Praxishinweise: Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach Aktienoptionen regelmäßig Arbeitslohn für die Laufzeit der Option darst...

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