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Erforderliche Kenntnisse des Steuerberaters im Sozialversicherungsrecht
Verlangt der Mandant vom Steuerberater Hilfe außerhalb des steuerrechtlichen Kernbereichs, scheidet dessen Haftung wegen Verletzung des Beratervertrags i. d. R. aus, wenn dieser die Rechtsprechung im angrenzenden Fachbereich nicht beobachtet hat und deswegen seinen Mandanten nicht im Vorhinein vor einer eventuellen Änderung der Verwaltungspraxis warnt. Steuerberater mussten vor dem Jahr 2000 keine Kenntnis vom sozialversicherungsrechtlichen Problem des sog. Phantomlohns und einer eventuellen Änderung in der Verfahrensweise der Rentenversicherungen (Übergang zum Entstehungsprinzip) haben. Im Rahmen der Lohnbuchhaltung habe der Berater hier keine Veranlassung gehabt, an der Richtigkeit der ihm vom Mandanten übermittelten Zahlen zu zweifeln. Übernimmt der Steuerberater allerdings die selbstän...