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Einkommensteuer | Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. ist die Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (ehemals § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) ab 2006 aufgehoben worden. Danach sind Steuerberatungskosten nur noch dann abzugsfähig, wenn sie bei der Ermittlung der Einkünfte (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anfallen. Gegen die Abschaffung der Abzugsfähigkeit sind Klagen anhängig (vgl. NWB Beratung aktuell 32/2007). Mit Urteil v. - 10 K 103/07 NWB XAAAC-70625 hat das FG Niedersachsen jetzt entschieden, dass die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs verfassungsgemäß ist. Zwar bestehe in vielen Fällen aufgrund der Komplexität des Steuerrechts für Steuerpflichtige ein wirtschaftlicher Druck, Steuerberatungsdienstleistungen ...