Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater
Steuerberatungskosten verfassungsgemäß
Leitsatz
Die Abschaffung der
Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht
verfassungswidrig.
Allein der Umstand, dass die
Komplexität des Steuerrechts Stpfl. u. U. dazu zwingt,
Steuerberatungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die zu privaten
Steuerberatungskosten führen, reicht nicht aus, derartige Kosten als
pflichtbestimmte Zwangsaufwendungen oder unvermeidbare Privatausgaben zu
qualifizieren, welche aufgrund des subjektiven Nettoprinzips zwingend zum
Sonderausgabenabzug zuzulassen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 553 Nr. 9 EFG 2008 S. 622 Nr. 8 EStB 2008 S. 289 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2008 S. 908 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2008 S. 606 XAAAC-70625
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.01.2008 - 10 K 103/07
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