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Finanzgerichtsordnung | Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach Ergehen eines Nichtanwendungserlasses
Nach dem NWB IAAAC-70831 bedarf es zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache jedenfalls dann, wenn der BFH seine Auffassung zu einer Rechtsfrage (hier: betreffend Wegfall des Fehlbetrags nach § 10a GewStG) nach Ergehen eines sog. Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung (noch einmal) bekräftigt hat, konkreter Ausführungen dazu, aufgrund welcher bisher nicht berücksichtigter Gesichtspunkte eine erneute Befassung des Revisionsgerichts mit der Rechtsfrage für erforderlich gehalten wird. – Anmerkung: Die Zulassung der Revision beim BFH zu erstreiten, ist trotz der Bemühungen des 2. FGO-Änderungsgesetzes von 2001, den Zugang zum BFH zu erleichtern, schwierig geblieben. Sie durchzusetzen, um gegen eine bereits bestehende Rechtsprechung des BFH anzugehen, ist ...