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Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines nicht selbständigen Subunternehmers
Wird ein Fahrer ausschließlich für den einen Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmer tätig, wobei er zur Ausführung der Fahrten am selben Tag des Auftrags in einem vom Unternehmer gemieteten Transportfahrzeugs verpflichtet ist, handelt der Fahrer nicht selbständig, weshalb seine „Rechnungen” den Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.