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Vermögensverschiebung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
Keine schenkungsteuerliche Zuwendung
In der hatte sich der BFH mit einer Vermögensübertragung von einem Gesellschafter auf die Gesellschaft zu beschäftigen. Wie schon in seiner bisherigen Rechtsprechung betont er in dieser Entscheidung, dass grundsätzlich Leistungen eines Gesellschafters, die der gemeinsamen Zweckverfolgung dienen, nicht der Schenkungsteuer unterliegen.
Gesellschafter bestellt Erbbaurecht – ohne Erbbauzins zu erhalten
In dem entschiedenen Fall hatte die klägerische gemeinnützige GmbH, deren Zweck u. a. die Unterhaltung eines Krankenhauses ist, von ihrem Alleingesellschafter, einem ebenfalls gemeinnützigen e. V., ein Erbbaurecht an einem mit einem Krankenhaus bebauten Grundstück bestellt bekommen. Ein Erbbauzins war dafür nicht zu entrichten.
Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die Bestellung des Erbbaurechts eine Schenkung unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstelle und somit gem. § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG – Befreiung für Grundstücksschenkungen unter Lebenden – von der Grunderwerbsteuer befreit sein müsste. Sie begründete dies damit, dass die beim Alleingesellschafter eingetretene Vermögensminderung nicht durch eine entsprechende Erhöhung des Werts des Gesc...