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Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers ab 2007
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Streichung der begrenzten Abzugsfähigkeit
Sei dem ist der begrenzte Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr möglich. Es ist jedoch fraglich, ob diese gesetzliche Neuregelung verfassungsgemäß ist. In der anstehenden Steuererklärung für 2007 sollten die Arbeitszimmerkosten daher wie bisher steuermindernd geltend gemacht werden.
Rechtslage ab 2007: Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der Tätigkeit sein
Die wenigen gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abzuziehen, wurden durch das Steueränderungsgesetz 2007 v. weiter eingeschränkt. Nach der Neufassung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG sind Arbeitszimmerkosten ab 2007 nur noch dann absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Entscheidend ist dabei, wo die für den Beruf prägenden Arbeiten erledigt werden, also wo S. 2der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Dem zeitlichen Nutzungsanteil kommt bei der Beurteilung nur eine indizielle Bedeutung zu. Liegt der Erwerbsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer, sind die Kosten nach wie vor unbegrenzt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.