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Doppelbesteuerung | Art. 16 Abs. 1 DBA-Belgien erfasst auch geschäftsführende Tätigkeiten
▶ Urteil: Zahlungen, die der unbeschränkt steuerpflichtige Geschäftsführer einer in Belgien ansässigen Kapitalgesellschaft (BVBA) für teilweise in Belgien, teilweise in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten in den Jahren 2001 bis 2003 bezieht, unterliegen unabhängig vom Ort der Ausübung der Tätigkeit nach Art. 16 Abs. 1 DBA Belgien vollumfänglich dem Besteuerungsrecht Belgiens. Dem steht nicht entgegen, dass Belgien sein Besteuerungsrecht aufgrund nationaler Vorschriften nur teilweise ausübt (EFG 2007 S. 1954).
▶ Hinweis: Der Kl. war in den Streitjahren Geschäftsführer der X-BVBA mit Sitz in Belgien. Er unterhielt neben seiner Wohnung in Deutschland auch eine Wohnung in Belgien. Die Tätigkeit für die X übte der Kl. teilweise in Belgien und Deutschland aus. In Belgien wurde nur der Anteil des von der X bezogenen Geschäftsführergehalts bes...