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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 10

Überlassen von Sportanlagen an Vereinsmitglieder

Mitgliedsbeiträge als Entgelt für umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Sportvereins

Daniel Keller

Ein Sportverein, der seinen Mitgliedern die vereinseigenen Sportanlagen zur Nutzung überlässt, erbringt nach dem UStG steuerbare und steuerpflichtige Leistungen. Nach Ansicht des BFH – – stellt die reine Nutzungsüberlassung keine „sportliche Veranstaltung” i. S. des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG dar und ist daher nicht umsatzsteuerfrei. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren können Entgelt für die Leistung eines Sportvereins an seine Mitglieder sein.

Der Fall

In dem vom BFH entschiedenen Fall stellte ein in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins betriebener Golf-Club (Kläger) seinen Mitgliedern seine Golfanlagen zur Verfügung. Die Mitglieder des Golf-Clubs konnten die Golfanlagen nutzen, mussten aber zuvor einen pauschalen Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr entrichten. Darüber hinaus unterrichtete der Golf-Club seine Mitglieder auf der sog. „Driving Range”, einer Wiese zum Üben von Abschlägen, und erzielte damit Einnahmen. Der Golf-Club behandelte sowohl die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen und den Aufnahmegebühren als auch aus den Unterrichtsgebühren als steuerpflichtige Umsätze und machte insbesondere den V...

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