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Besteuerung wesentlicher Beteiligungen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Jahressteuergesetz 2008 schafft neue Wahlrechte
Mit der ab dem Veranlagungszeitraum 2009 geltenden Abgeltungsteuer wird die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte grundlegend neu geordnet. Sowohl laufende Einnahmen als auch Veräußerungsgewinne werden der Abgeltungsteuer unterworfen. Jedoch findet auf die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen i. S. des. § 17 EStG (weiterhin) das Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG i. V. mit § 3c Abs. 2 EStG Anwendung. Der Anteilseigner kann aber auch für laufende Einnahmen aus einer wesentlichen Beteiligung nach der Neufassung des § 32d EStG unter besonderen Voraussetzungen zum Teileinkünfteverfahren optieren. Dies ermöglicht ihm die Geltendmachung von Werbungskosten, deren Abzug im Rahmen der Abgeltungsteuer ausgeschlossen ist.
Grundzüge der Abgeltungsteuer
Private Kapitaleinkünfte werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 einem Sondertarif unterworfen. Alle Einnahmen nach § 20 EStG werden zukünftig mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % belegt. In der Regel wird die Steuer von der S. 2auszahlenden Bank direkt an der Quelle einbehalten, wobei der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat. Die Einnahmen sind dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben, weil sie mit dem Steuerabzug abschließend besteuert sind...