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Editorial
Hoffnung für Pendler
Der VI. Senat des BFH hält die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die derzeitige Regelung verstößt nach seiner Ansicht gegen das sog. objektive Nettoprinzip, da Aufwendungen, die mit dem erzielten Einkommen zusammenhängen, steuerlich nicht abgesetzt werden können. Zudem sieht er auch das sog. subjektive Nettoprinzip verletzt. Das letzte Wort zur Pendlerpauschale soll nun das BVerfG haben, dem der BFH das Abzugsverbot mit Beschlüssen v. vorgelegt hat. In einer Pressemitteilung v. geht das BMF von einer Bestätigung der Neuregelung aus. Hilbertz erläutert die Hintergründe. Mehr auf Seite 7.
Teilwertabschreibung erlaubt
Die Ansichten darüber, wann bei börsennotierten Aktien von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, gehen auseinander. Während die Finanzverwaltung bei Kursveränderungen börsennotierter Aktien des Anlagevermögens bislang nur vorübergehende Wertminderungen annimmt, stellt der BFH auf ein Sinken des Börsenwerts unter die Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag ab und lässt eine Teilwertabschreibung zu. Kriterien zur Beurteilung der Wertminderung erläutert Ghirardini. Mehr auf Seite 6.
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