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Pflegeversicherungsreform auf den Weg gebracht
Im Dezember 2007 hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für eine breit angelegte Reform der (im SGB XI geregelten) sozialen Pflegeversicherung vorgelegt (Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung [Pflege-Weiterentwicklungsgesetz], BT-Drucks. 16/7439 v. ), wobei das Inkrafttreten der Reform zum Stichtag beabsichtigt ist (mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im Frühjahr 2008 zu rechnen).
Am 21. und haben zu dem Regierungsvorhaben öffentliche Anhörungen vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags stattgefunden. Es zeichnet sich ab, dass es auf der Finanzierungsseite der Pflegeversicherung zu einer (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutsamen) Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung auf 1,95 % S. 498 kommt (der bisherige Satz lag bei 1,7 %), und zwar zu dem erwähnten Stichtag . Außerdem ist für Arbeitgeber nicht ohne Bedeutung, dass der Regierungsentwurf auch einen arbeitsrechtlichen Teil enthält, der unter bestimmten Voraussetzungen einem Arbeitnehmer (der als Pflegeperson tätig ist) einen Anspruch auf unbezahlte Arbeitsfreistellung einräumt.
Ansonsten dürfte es wohl auf der Leistungsseite der Pf...