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BMF 01.02.2008 IV A 5 - S 7114/07/0002, NWB 7/2008 S. 47

Umsatzsteuer | Zentralisierter Vertrieb von Kleinsendungen aus dem Drittland

Der NWB SAAAC-50131 entschieden: „Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993 ist auch derjenige, dessen Umsätze zwar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1993 steuerbar, aber gem. § 5 UStG 1993 steuerfrei sind.” Das Urteil betrifft einen deutschen Versandhändler, der seine Kunden in Deutschland über ein Versandlager im Drittland belieferte. Für sog. Kleinsendungen, die nach § 5 UStG i. V. mit § 1 Abs. 1 EUStBV und Art. 27 ZollbefreiungsVO von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, bestimmten die AGB des Versandhändlers, dass die Versendung der Waren im Namen und für Rechnung der Kunden durchgeführt werde. In der Folge ging der Versandhändler davon aus, dass die den Kleinsendungen zugrunde liegenden Lieferungen gem. § 3 Abs. 6 UStG im Drittland ausgeführt worden seien. Der BFH hat entschieden, dass die in den AGB enthaltende Klausel gem. § 3 AGBG nicht Vertragsbestandteil geworden ist und deshalb keine hinreichende Vertretungsmacht gegenüber der Zollverwaltung begründet. Da somit die Ware tatsächlich vom Versandhändler angemeldet worden sei, verlagere sich der Ort der Kleinsendungen über

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