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Einkommensteuer | Anschaffungskosten bei Erwerb eines Grundstücks
Der Erwerb eines landwirtschaftlich genutzten bodenschatzhaltigen Grundstücks durch einen Zementwerkbetreiber in der Absicht, einen Konkurrenten auszuschalten, rechtfertigt es nicht, die Erwerbsaufwendungen nur insoweit als Anschaffungskosten des Grundstücks zu behandeln, als sie dem Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung seiner nach der Anschaffung tatsächlich erfolgten landwirtschaftlichen Nutzung entsprechen. Die Erwerbsaufwendungen stellen nicht teilweise Aufwendungen auf den Geschäftswert dar (, nv NWB RAAAC-69458).