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Abgabenordnung | Kein Steuererlass für einen rechtskräftig wegen Bankrotts Verurteilten
Das Finanzamt darf einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung nicht zustimmen und entsprechende Steuerschulden in Vorbereitung der Insolvenzeröffnung nicht nach § 227 AO erlassen, wenn der Schuldner die Voraussetzungen des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfüllt, weil er wegen einer Straftat nach § 283 StGB (Bankrott) rechtskräftig verurteilt worden ist (, nv NWB BAAAC-68140).