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PiR Nr. 2 vom Seite 68

Erfassung von Drohverlustrückstellungen für angemietete Immobilien

Dipl.-Ök. Jens Freiberg

I. Einleitung

Als belastenden Vertrag (onerous contract) definiert IAS 37.10 schwebende Vertragsverhältnisse, deren unvermeidbare Kosten höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. In Höhe eines drohenden Verlustes ist eine Rückstellung zu passivieren. Der nachfolgende Beitrag behandelt praxisrelevante Zweifelsfragen der Drohverlustbildung bei Verträgen über die Anmietung von Immobilien.

II. Abgrenzung des Saldierungsbereichs für Drohverlustrückstellungen

Nutzungsüberlassungsverträge (z. B. Anmietverträge) begründen als Dauerschuldverhältnisse einen Schwebezustand hinsichtlich des noch ausstehenden Vertragszeitraums. Ein belastender Vertrag liegt vor, wenn im verbleibenden Vertragszeitraum ein Überschuss der Kosten über die Erträge erwartet wird. Über die Höhe eines bilanziell anzuerkennenden Drohverlustes entscheiden bei gegebenen Kosten die einzubeziehenden Erträge. Somit gilt: Den Kosten der Vertragserfüllung sind nach IAS 37.68 die wirtschaftlichen Vor-teile (economic benefits) gegenüberzustellen.

Wirtschaftlicher Vorteil ist nicht nur die vertragliche Gegenleistung (also etwa der Marktwert des Nutzungsrechts), sondern auch jeder sonstige durch ...

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