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Neue Regelung zum Internationalen Gesellschaftsrecht
Das Bundesjustizministerium hat am einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen. Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen sei die Frage, welches Recht auf sie anzuwenden ist, von zentraler Bedeutung, so die Bundesjustizministerin. Bislang gäbe es im deutschen Recht hierzu keine geschriebenen Regelungen. Dies habe zu Unsicherheiten bei der Frage des anzuwendenden Rechts geführt, wenn Gesellschaften grenzüberschreitend tätig sind. Durch die neuen Regelungen ließe sich künftig das anwendbare Recht für den Rechtsverkehr sicher bestimmen.S. 411
1. Bisheriges Recht
In der Rechtspraxis wurde bislang an den tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft und das dort geltende Recht angeknüpft (sog. Sitztheorie). Die Gesellschaft unterlag den Rechtsvorschriften, die am Sitz der Hauptverwaltung gelten. Auf das Recht, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde, kam es dagegen nicht an. Dies hatte zur Folge, dass eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft mit Hauptsitz in Deutschland nicht wirksam am Rechtsverke...