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Betriebsverfassungsrecht | Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern
Bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern hat der Betriebsrat ein entscheidendes Mitspracherecht (). Dem Argument des Klägers, bei Ein-Euro-Jobbern handele es sich nicht um Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne, folgten die Richter zwar; für die Frage, ob die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Betriebsrats einzuholen sei, komme es jedoch lediglich darauf an, ob der Mitarbeiter in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert worden sei. Da aber auch Ein-Euro-Kräfte im Betrieb weisungsgebundene Tätigkeiten verrichteten, sei ein Mitbestimmungsrecht gegeben.