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Darlehensrecht | Bürgschaft des GmbH-Gesellschafters kein Verbraucherdarlehen
Die Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge (§§ 491 ff. BGB) sind auf Bürgschaftsverträge des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters einer GmbH weder unmittelbar noch analog anwendbar ( I-3 U 31/07); die Bürgschaft unterscheidet sich damit von einer Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters für die nach Ansicht des NWB DAAAC-05732) das Verbraucherkreditgesetz bzw. (für nach dem 1. 1. 2002 abgeschlossene Verträge) die Bestimmungen zum Verbraucherdarlehen der §§ 491 ff. BGB zumindest entsprechend gelten sollen.