Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 13.11.2007 XI ZR 294/07, NWB 6/2008 S. 41

Gesellschaftsrecht | Haftung nach Einlagenrückgewähr – faktische und zukünftige Aktionäre

Aktionären dürfen Einlagen nicht zurückgewährt werden (§ 57 Abs. 1 Satz 1 AktG). Werden trotz dieses Verbots Einlagen an Aktionäre zurückgezahlt, sind diese Leistungen zurückzugewähren (§ 62 Abs. 1 Satz 1 AktG). Diese Rückzahlungspflicht gilt auch für den faktischen Aktionär, der, wirtschaftlich betrachtet, eine Aktionärsposition bekleidet und als Treugeber die Aktien durch einen anderen halten lässt; ebenfalls von der Haftungsnorm betroffen sind zukünftige Aktionäre, wenn zwischen der verbotswidrigen Leistung und dem Erwerb der Aktien ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Leistung mit Rücksicht auf die künftige Aktionärseigenschaft erfolgt ( NWB SAAAC-68075).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen