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Erbrecht | Rechtsstreitigkeiten aus vorweggenommener Erbfolge vom Rechtsschutz erfasst
Häufig befindet sich in Rechtsschutzversicherungsverträgen folgende Ausschlussklausel: „Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familienrechts und des Erbrechts” (vgl. Risikoausschlussklausel in § 4 Abs. 1i ARB 75). Dieser Risikoausschluss betrifft nicht die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teils davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erbe in Aussicht genommene Empfänger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (, rkr.).