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Einkommensteuer | Wechselseitige Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten des Vaters durch zwei Kinder nach Grundstücksübertragung als Gestaltungsmissbrauch
Es steht auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Ein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem angestrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist ( NWB JAAAC-69478).