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Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern
BFH bestätigt seine ablehnende Rechtsprechung
Der seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind unabhängig von deren Höhe nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Demnach sind diese Aufwendungen grundsätzlich mit dem Kinderfreibetrag abgegolten, wenn auch typisiert und in manchen Fällen nicht annähernd angemessen.
Hintergrund
Durch das Steuerreformgesetz 1990 hat der Gesetzgeber den bis dahin geltenden Freibetrag zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses aufgehoben. Dieser Freibetrag sollte insbesondere Aufwendungen abgelten, die einem geschiedenen Elternteil z. B. durch Besuche des Kinds entstanden sind. Der BFH bestätigte bereits in seinem die Entscheidung des Gesetzgebers, den bisherigen Kontaktpflege-Freibetrag nicht auf den Kinderfreibetrag aufzuschlagen.
Zeitlich nach dieser Entscheidung wurde das elterliche Sorge- und Umgangsrecht durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts geändert. Der Gesetzgeber hat nunmehr in § 1684 Abs. 1 BGB ausdrücklich eine Pflicht zum Umgang mit Kindern konstituiert. Nach dieser Vorschri...