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Änderungen bei Investmentfonds durch das JStG
Altbestandsschutz für Spezialfonds eingeschränkt
Mit dem JStG hat der Gesetzgeber zahlreiche Änderungen bei den Investmentfonds beschlossen. Um den Altbestandsschutz für Fondsgründungen einzuschränken, hat er den Stichtag auf den vorverlegt. Weitere Änderungen des JStG betreffen u.a. den Statuswechsel von Auslandsfonds, die Zinsschrankenregelungen, sowie die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 25 % ab dem .
Die neue Abgeltungsteuer auf laufende Erträge und veräußerte Anteile
Ab dem muss der Privatanleger auf laufende Kapitalerträge, wie Zinsen und Dividenden, eine Abgeltungssteuer i. H. von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer zahlen. Unter die neue Steuer fallen dabei sowohl die ausgeschütteten Erträge aus Investmentfonds als auch die dem thesaurierenden Fonds zufließenden Zinsen und Dividenden. Letztere werden beim Anleger als ausschüttungsgleiche Erträge besteuert. Zusätzlich unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer. Jedoch nur soweit die Fondsanteile an ausschüttende Fonds nach dem gekauft werden, dann S. 2jedoch unabhängig von der Haltedauer. Das bisherige Fondsprivileg, nach dem die auf Fondse...