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Vereinnahmte Mietzinsen i. S. von § 13a EStG
Der Begriff der vereinnahmten Mietzinsen i. S. des § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG ist dahin auszulegen, dass dem Durchschnittssatzgewinn aus Land- und Forstwirtschaft bei Vermietung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens neben der Grundmiete auch die als Umlagen und Nebenkostenvorauszahlungen vereinnahmten Zahlungen des Mieters für Betriebskosten und sonstige Nebenkosten hinzuzurechnen sind.