Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
1. Aufl. 2008
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IV C 5 – S 2332 – 11/03, BStBl 2003 I S. 234
Dieses Dokument wurde aufgehoben/teilweise aufgehoben durch: IV C 6 – O 1000/07/0018 BStBl 2007 I S. 369. Eindämmung der Normenflut: Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.
Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts durch den Arbeitnehmer; Übergangsregelung zum (BStBl II S. 689)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zum Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils, der aus der Ausübung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrechts entsteht, unter Berücksichtigung der Grundsätze des (BStBl 2001 II S. 689) Folgendes:
Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts ist der Tag der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen maßgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kurse zwischen der Optionsausübung u...