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Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2008
Abweichungen von Handels- und Steuerbilanz sowie Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2008
Durch die Unternehmensteuerreform 2008 haben sich die Buchung und Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter geändert: Die seit 1964 unveränderte Betragsgrenze von 410 € wurde auf 150 € gesenkt, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € sind in einen Sammelposten einzustellen. Fraglich war bisher, ob der Sammelposten unverändert auch in die Handelsbilanz übernommen werden kann. Mit dem JStG 2008 hat der Gesetzgeber die Neuregelung zu den GWG erstmals auch gesetzlich auf die EÜR ausgedehnt. Der Beitrag zeigt, dass die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz überschaubar bleiben dürften.
I. Steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter
1. Bisherige Regelung bis 2007
Für einschließlich bis zum angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter sah § 6 Abs. 2 EStG vor, dass abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar waren, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin en...