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Unzulässige Rückwirkung des EURLUmsG in den Seeling-Fällen
Zwei Klagen beim FG Niedersachsen anhängig
Das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) vom hat die Verteilung der Gebäude-Anschaffungs-/Herstellungskosten von 50 auf 10 Jahre verkürzt. Die auf den angeordnete Rückwirkung des Gesetzes ist verfassungsrechtlich problematisch. Zwischenzeitlich sind beim FG Niedersachsen zwei Klagen diesbezüglich unter den Aktenzeichen 16 K 462/07 und 16 K 463/07 anhängig.
Ausgangspunkt: Das Seeling-Urteil des EuGH
Der EuGH hat mit , festgestellt, dass bei einem gemischt-genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils dieses Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Damit geht einher, dass die mit diesem Gebäudeteil im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen werden können.
Unentgeltliche Wertabgabe: Verteilung der Anschaffungskosten auf zehn Jahre
Das BMF und später der Gesetzgeber haben auf das EuGH-Urteil Seeling u.a. dadurch reagiert, dass im Rahmen der Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe die Gebäudeanschaffungs- bzw. Gebäudeherstellungskosten nur noch auf 10 statt bisher 50 Jahre verteilt werden dürfen. In der Rechtssache Wollny hat der EuGH mit