Ist die Anwendung der Vorschrift des
§ 34 Abs. 1 EStG
i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom auf eine
Abfindungszahlung, welche am vereinbart und erst am
ausgezahlt wurde, verfassungsgemäß oder konnte der Steuerpflichtige
auf die Fortgeltung des § 34 Abs.1
EStG a.F. vertrauen?
Das Verfahren ist ausgesetzt, bis eine
abschließende Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 58/06 und 2
BvL 57/06 ergangen ist (Beschluss vom ).
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom wieder aufgenommen.
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