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StuB Nr. 2 vom Seite 58

Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft nach der Unternehmensteuerreform 2008

von Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Erlangen-Nürnberg

Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht die Beurteilung der ertragsteuerlichen Organschaft aus steuerplanerischer Sicht. Es wird geprüft, ob es gegenüber einer getrennten Besteuerung der Tochterkapitalgesellschaft und dem Mutterunternehmen (Einzelveranlagung, Nicht-Organschaftsfall) zu einer Minderung oder Erhöhung der Steuerbelastung kommt.

Kernfragen
  • Was sind die Hauptvorteile einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft?

  • Wie sehen die Folgerungen im Gewinn- und im Verlustfall aus?

  • Welche Änderungen ergeben sich gegenüber Einheitsunternehmen?

I. Zielsetzung

Sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer liegt eine Organschaft vor, wenn eine inländische Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) in den Gewerbebetrieb eines inländischen Unternehmens oder in die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens (Organträger) finanziell eingegliedert ist und die Organgesellschaft sich verpflichtet, ihren Gewinn vollständig an den Organträger abzuführen (§ 14, § 17, § 18 KStG bzw. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) .

Kennzeichen einer ertragsteuerlichen Organschaft ist, dass die Gewinne bzw. Verluste der untergeordneten Kapitalgesellschaft nicht von ih...

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Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft nach der Unternehmensteuerreform 2008

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