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Gewinnverteilung bei Personengesellschaften, Verteilung der degressiven Abschreibung bei Neueintritt von Gesellschaftern
Beim Eintritt weiterer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft im Laufe eines Wirtschaftsjahres kann die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG oder ein Differenzbetrag zwischen linearer und degressiver Abschreibung wegen des Verbots einer rückwirkenden Änderung der Gewinnverteilung nicht außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses den neu eintretenden Gesellschaftern entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligung zugerechnet werden. Die seinerzeit zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen nach dem Fördergebietsgesetz vertretene Rechtsauffassung (vgl. ESt-Kurzinformation der OFD Münster 79/1993 vom ) ist auf die degressive AfA nicht übertragbar.