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Einkommensteuer | Steuerabzugsverfahren für EU-Künstler unter Beachtung der EuGH-Grundsätze nicht ernstlich zweifelhaft
▶ Beschluss: Es ist derzeit nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der Grundsätze, die der EuGH in seinen Urteilen v. - Rs. C-290/04, FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH, und vom - Rs. C-345/04, Centro Equestre da Leziria Grande Lda. (IStR 2007 S. 212), für die Jahre 1993 und 1996 aufgestellt hat, trotz des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der EG-Beitreibungsrichtlinie 2001/44/EG v. (ABI EG Nr. L 175 S. 17) auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
▶ Hinweis: Der (Rs. C-290/04, Scorpio, BStBl 2007 II S. 353; festgestellt, dass die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch das Steuerabzugsverfahren und die d...