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Doppelbesteuerung | Besteuerungsrecht für VBL-Renten nach DBA
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes) und ist damit Pensionskasse i. S. von § 40b EStG. Die VBL ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der Aufsicht des BMF. Bei der VBL-Rente – zumindest im Rahmen einer Pflichtversicherung im Abrechnungsverband West – handelt es sich um regelmäßige Zahlungen aufgrund eigener Beitragsleistungen, die innerstaatlich mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen (bis einschließlich VZ 2006: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG; ab VZ 2007: § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a EStG i. d. F. des JStG 2007). Diese Einkünfte stellen im VZ 2005 und VZ 2006 entsprechend § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG inlä...