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Arbeitsrecht | AGG gilt auch für die betriebliche Altersversorgung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt – zumindest subsidiär – auch für die betriebliche Altersversorgung. § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthält lediglich eine Kollisionsregel zwischen beiden Gesetzen (). Im Streitfall ging es um die Frage der Diskriminierung wegen des Geschlechts einer im Jahre 2000 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmerin. Die Versorgungsordnung hatte für männliche Arbeitnehmer eine an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Hinterbliebenenversorgung vorgesehen, für Arbeitnehmerinnen dagegen die Witwerversorgung davon abhängig gemacht, dass die – ehemalige – Arbeitnehmerin den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten hatte. Diese unerlaubte Benachteiligung wegen des Geschlechts war bereits vor Inkrafttreten des AGG während des Arb...