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Nachweisführung und Risikoverteilung bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit sind zu beachten
Dem EuGH wurden aus verschiedenen Mitgliedstaaten Fragen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen zur Entscheidung vorgelegt, die noch nicht abschließend geklärt waren und immer wieder Anlass für Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung gaben. Die Entscheidungen v. - , Collée, , Teleos drehen sich um das zentrale Thema, welche Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgelegt werden müssen, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, und wie die Risikoverteilung auf Finanzverwaltung und Steuerpflichtige in Betrugsfällen erfolgt.
Sachverhalte
Die Collée GmbH verkaufte Pkw an den belgischen Kfz-Händler B, der diese bei der Collée GmbH abholte. Aus Provisionsgründen wurde der Kfz-Händler S zwischengeschaltet. Die GmbH stellte S Rechnungen über diesen fiktiven Kauf unter Ausweis von Umsatzsteuer aus. S überließ der GmbH Blanko-Rechnungsformulare, die verwendet wurden, um die Fahrzeuge in seinem Namen an B zu liefern. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei S wurde diesem der Vorsteuerabzug versagt, weil der Scheincharakter der Verkäufe festgestellt wurde. Die Collée G...