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Externer Betriebsvergleich bei mehreren Geschäftsführern
Die mittels eines externen Betriebsvergleichs ermittelte angemessene Geschäftsführervergütung bezieht sich auf die Gesamtgeschäftsführung. Bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer müssen daher Abschläge vorgenommen werden, um eine Gewinnabsaugung durch die „Vervielfältigung” der Geschäftsführer zu vermeiden. Der Geschäftsführer einer GmbH ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, einer Herabsetzung seiner Bezüge im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kaptialgesellschaft zuzustimmen. Wirkt der Gesellschafter-Geschäftsführer in solch einer Situation nicht auf eine Gehaltsherabsetzung hin, ist der Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung verwirklicht. Das Gehalt eines Fremdgeschäftsführers kann nicht in voller Höhe...