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Irrtümliche Annahme der Betriebsaufgabe
Die Veräußerung des zu einem verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehörenden Grundstücks führt zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns, wenn die Abgabe der Aufgabeerklärung nicht feststellbar ist. Eine Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Auskunft der Bewertungsstelle über das Vorliegen einer Betriebsaufgabe besteht nicht. Eine rückwirkende Abgabe der Aufgabeerklärung ist nicht möglich.