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Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen auch dann, wenn die Steuerfestsetzung von der Rechtsprechung des BFH abweicht und das Finanzamt sich auf einen sog. „Nichtanwendungserlass” beruft. Erhält der Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, hat er für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden ( BStBl 2006 II S. 866).