Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilbetrieb i. S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG a.F. bei Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen
Energieversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Energieversorgungsnetze von ihren anderen Geschäftsbereichen zu trennen. Neben den Energieversorgungsunternehmen entstehen nach der Entflechtung rechtlich selbständige Netzbetreiber. Die Energieversorgungsunternehmen haben die Entflechtung zulässigerweise vielfach in der Weise durchgeführt, dass sie zwar Eigentümer der Energieversorgungsnetze geblieben sind, diese aber an eine Tochtergesellschaft verpachtet haben, die dann die Energieversorgungsnetze betreibt (Verpachtungsmodell). In diesem Zusammenhang stellte sich nun die Frage, ob insoweit eine unter weiteren Voraussetzungen zur Hinzurechnung beim Gewerbeertrag der Tochtergesellschaft (Pächter) berechtigende Teilbetriebsverpachtung i. S. des § 8 Nr. 7 GewStG vorliegt....