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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen §§ 36-38 KStG i. d. F. ab Steuersenkungsgesetz
Mit Urteilen v. - I R 69/05 und I R 70/05 hatte der BFH entschieden, dass § 37 Abs. 2a KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG v. , der ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem und vor dem erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können nach den Urteilsgrundsätzen entschieden werden. Sofern sich der Einspruchsführer auf das beim BVerfG anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 36-38 KStG i. d. F. des StSenkG (Az. BvR 2192/05, vorgehend , BStBl 2005 II S. 884) beruft, ruht das Einspruchsverfahren weiterhin nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.