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Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete bei verbilligt überlassenen Wohnungen
Der BFH hatte mit Urteil v. - IX R 10/05 (BStBl 2006 II S. 71) zur lohnsteuerrechtlich relevanten Frage der Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer entschieden, dass die Überlassung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils ausschließt. Jeder Mietzins innerhalb der Mietpreisspanne könne die ortsübliche Miete und damit „üblicher Endpreis am Abgabeort” i. S. des § 8 Abs. 2 EStG sein. Aus Vereinfachungsgründen können diese Urteilsgrundsätze auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen nach § 21 Abs. 2 EStG übertragen werden, d. h. im Regelfall ist der Ansatz eines Werts innerhalb der Mietpreisspanne nicht zu beanstanden, auch wenn es der niedrigste Wert ist.